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Leasingwagen – auch für Motorradfans interessant

(c) Hassan OUAJBIR

Natürlich bietet ein Zweirad noch mehr des bekannten Luxus, der Freiheit. Man ist weniger auf die Straßen, die für vierrädrige Gefährte ausgelegt sind, angewiesen, kann mitunter schneller und schlanker durch etliche Gassen reisen.

Motorräder – Vor- und Nachteile

Und Motorradsport erst – Giacomo Agostini oder Valentino Rossi sind doch nicht deswegen so bekannt, weil sie vorsichtig gefahren sind. Aber dennoch – so hin und wieder darf es auch mal eine Karosserie mit mehr als nur zwei Rädern sein, die einen von A nach B bewegt. Besonders dann, wenn man den Wochenendeinkauf nach Hause kutschieren will, ist so ein Motorrad eher übersichtlich hilfreich.

Ein Wagen mit einem ordentlichen Kofferraum allerdings schon. Was macht man allerdings, wenn man keine finanziellen Möglichkeiten hat, dieses Auto käuflich zu erwerben? Die Lösung liegt im VW Golf Leasing.

Leasen? Was muss man tun?

Da stellt sich natürlich die Frage: Wie genau funktioniert dies? Eigentlich ist es ganz einfach. Man möchte sich ein Leasingauto zulegen und spricht mit einem jeweiligen Anbieter darüber. Dieser kauft den Wagen, für den man sich interessiert für einen und dann bezahlt man die vereinbarte Leasingrate monatlich.

Das ist in groben Zügen das, worum es geht – allerdings eben in sehr knappen und verkürzten Zügen. Deutlich interessanter wird es, wenn es um die Details geht.

Da haben wir einmal die Frage, was man mit dem Wagen tun darf.

In allererster Linie darf man das Vehikel fahren. Und zwar so, wie es geleast wurde. Das Leasingfahrzeug ist sowieso das neueste Modell, also ist es hier nicht nötig, irgendwelche Verbesserungen vorzunehmen.

Und das allseits beliebte „An der Karre rumschrauben“ ist auch nicht erlaubt. Das hängt mit den Besitzverhältnissen zusammen. Man selbst mag als Fahrzeugführer den Wagen besitzen, aber das Eigentum hat man nicht. Dies liegt beim Leasingnehmer. Man selbst darf das Fahrzeug fahren, tanken, pflegen, aber der Ausbau der Schalldämpfer im Auspuff, damit Leute schon morgens hören können, dass man Nachmittags zu Besuch kommt, ist verboten.

Welche Art von Leasing nimmt man in Anspruch?

Jetzt ist man mit den Rechten und Pflichten vertraut – wobei auch da die Lektüre des Vertrages angeraten sein könnte – und da stellt sich die Frage, wie man den Wagen nun bezahlen möchte.

Da wäre zum einen die Methode des Restwertleasings.

Dies bedeutet, dass man sich beim Abschluss des Vertrages auf einen gewissen Wert einigt, den der Wagen nach Ablauf des Vertrages noch erwirtschaften sollte. Dies ist jedem, der einmal in der Betriebswirtschaftslehre vom Begriff „Abschreibung“, also dem ständigen Wertverlust einer Anschaffung, gehört hat, verständlich.

Sollte nach der Abgabe des Wagens der Gutachter, der zur Überprüfung hinzugezogen wird, feststellen, dass das Auto einen noch größeren Wertverlust erfahren hat, muss man eine Differenz entrichten. Sollte sich jedoch herausstellen, dass der Wertverlust geringer ist, als angenommen, erhält eine 75-Prozentige Beteiligung am Mehrerlös.

Die andere Option: Das Kilometerleasing.

Beim Abfassen des Vertrages gibt man an, wie viele Kilometer man mit diesem Wagen zu fahren gedenkt. Hieraus errechnet sich zum einen die Monatsrate, zum anderen ist dies bei der späteren Verbringung zum Leasinggeber die Bemessungsmarke.

Soll heißen: Wenn man mehr Kilometer gefahren ist, als vertraglich vereinbart, da man mit dem Wagen mal nach Island gefahren ist, um die Flora und Fauna der Gegend zu begutachten, wird ein sogenannter „Mehrkilometerzuschlag“ fällig.

Allerdings: Sollte man den Wagen weniger bewegt haben, als ursprünglich vereinbart, erhält man eine „Minderkilometererstattung“ – vorausgesetzt natürlich, man hat diese im Vertrag vereinbart.

Es gibt noch einen weiteren Unterschied zwischen den beiden Leasingarten: das Widerrufsrecht.

Beim Restwertleasing stellt das Recht auf Widerruf ein ebensolches dar. Im Gegenzug dazu, das Kilometerleasing. Hier besteht zwar auch die Möglichkeit, sich innerhalb von zwei Wochen anders zu entscheiden, aber der Leasinggeber ist nicht vertraglich verpflichtet, positiv auf diese Entscheidung zu reagieren.

Fazit

Leasing lohnt sich im Allgemeinen ziemlich oft. Man erhält einen Neuwagen mit allen Schikanen und bezahlt dafür nur ein vergleichsweise kleines Geld. Anschließend kann man den Wagen, wenn man ihn nach Ende der Laufzeit nicht mehr möchte, in die Obhut des Leasinggebers geben, ohne sich um den Verkauf Sorgen machen zu müssen.