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TÜV nicht bestanden: Was nun?

(c) industrieblick – fotolia.com

In Deutschland müssen Fahrzeuge in einem regelmäßigen Abstand von zwei Jahren im Rahmen der Hauptuntersuchung überprüft werden.

Werden im Rahmen dieser Überprüfung Mängel festgestellt, durch welche die Sicherheit des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr maßgeblich eingeschränkt wird, wird durch den TÜV beziehungsweise die gewählte Prüforganisation keine neue Plakette vergeben. Für den Halter des Fahrzeuges ergibt sich dadurch ebenfalls, dass er sein Auto auf die Nachprüfung vorbereiten muss.

Diejenigen, die jetzt ihren nächsten HU AU Termin buchen, sollten grundsätzlich bereits im Vorfeld der normalen Hauptsuchung sicherstellen, dass ihr Fahrzeug die Überprüfung erfolgreich durchläuft und somit eine neue TÜV-Plakette erhält. Ist es dafür jedoch bereits zu spät und der TÜV wurde nicht bestanden, müssen sie aktiv handeln.

Nachprüfung durch den TÜV – Wann ist diese nötig?

Wurde an dem jeweiligen Fahrzeug im Rahmen der Hauptuntersuchung ein Mangel durch die Prüfer gefunden, der dazu führen kann, dass der öffentliche Verkehr durch diesen gefährdet wird, wird keine neue Plakette vergeben. Damit geht außerdem einher, dass der festgestellte Mangel durch den Halter des Fahrzeuges zu beheben ist.

Diesem steht dafür ein Zeitraum von einem Monat zur Verfügung. In dieser Zeit muss das Fahrzeug entsprechend repariert und zur Nachuntersuchung gebracht werden. Grundsätzlich wird durch die Nachprüfung durch den TÜV oder eine anderweitige, anerkannte Prüforganisation keine allzu hohe Gebühr verlangt. Der Fahrzeughalter muss jedoch unbedingt den Prüfbericht, der im Zuge der ersten Hauptuntersuchung erstellt wurde, mit zu der Nachuntersuchung bringen.

Bei notwendiger Nachprüfung – Darf das Fahrzeug weiterhin bewegt werden?

Die geltenden gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass kein grundsätzliches Fahrverbot für das jeweilige Fahrzeug damit einhergeht, dass die Hauptuntersuchung nicht bestanden wird. Es ist dennoch nötig, sämtliche Mängel, die im Rahmen der Überprüfung dokumentiert wurden, unverzüglich beheben zu lassen. Bußgelder drohen dann für den Fahrzeughalter nicht.

Geht von den gefundenen Mängeln jedoch eine direkte Gefährdung des Verkehrs aus, findet eine Entfernung der vorherigen TÜV-Plakette statt und es ist verboten, das Fahrzeug weiterhin im Straßenverkehr zu bewegen. Der Fall ist dies zum Beispiel, wenn sich die Bremsen als defekt zeigen.

Welche Frist ist bei der Nachuntersuchung zu berücksichtigen?

Die Frist, innerhalb welcher die Nachuntersuchung durchgeführt werden muss, beträgt einen Monat – angefangen von dem Datum, an welchem die Hauptuntersuchung nicht bestanden wurde.

Falls diese Frist durch den Fahrzeughalter versäumt werden sollte, muss dieser mit einem Verwarngeld nach den Richtlinien des Bußgeldkataloges in Höhe von rund 40 Euro rechnen. Außerdem ist es dann nötig, dass Auto noch einmal zur eigentlichen Hauptuntersuchung zu bringen, die dann im vollständig Umfang fällig wird.

Ein genereller Tipp besteht im Übrigen darin, bis zur Nachuntersuchung den Prüfbericht mit im Fahrzeug zu führen. Sollte sich die vorhandene TÜV-Plakette in der Zwischenzeit als abgelaufen zeigen, kann anhand des Prüfberichtes bei einer eventuellen Verkehrskontrolle belegt werden, dass sich das Fahrzeug aktuell noch in der Nachprüfungsfrist befindet.

Nachprüfung versäumt – Was kann getan werden?

Versäumen die Fahrzeughalter die Frist für die Nachprüfung durch den TÜV, müssen sie noch einmal die vollständigen Gebühren für eine neue Hauptuntersuchung bezahlen.
Es besteht grundsätzlich keine Möglichkeit dazu, die Nachprüfungsfrist zu verlängern. So wird durch den Gesetzgeber sichergestellt, dass die Reparatur der betroffenen Fahrzeuge möglichst umgehend erfolgt.