Motorrad parken: Wichtige Vorschriften und praktische Tipps für sicheres Abstellen
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Genau wie ein Auto kann ein Motorrad nicht überall geparkt werden. Es gibt Parkverbote, die auch für Motorräder gelten. Umgekehrt sind auf Parkplätzen mitunter Parklücken explizit für Motorräder ausgewiesen. Wer sein Motorrad falsch parkt, riskiert ein Bußgeld. Für ein Motorrad ist es deutlich einfacher, einen Parkplatz zu finden, als für ein Auto. Dennoch solltest du einige Regeln beachten, wenn du dein Motorrad parkst.
Gesetzliche Vorschriften für das Parken von Motorrädern in Deutschland
Die gesetzliche Grundlage für das Parken von Motorrädern in Deutschland ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Regeln zum Parken von Motorrädern unterscheiden sich nicht von den Regeln für Autos. Sie gelten auch für Motorroller, Mopeds und Mofas. Ist kein Parkplatz vorhanden, musst du das Motorrad auf der Straße parken und dabei die Regelungen beachten, die auch für Autos gelten. Besteht ein Park- oder Halteverbot, das mit dem entsprechenden Verkehrsschild ausgewiesen ist, gilt das auch für das Motorrad.
Parkst du dein Motorrad auf dem Bürgersteig, musst du mit Sanktionen achten. In einigen Gemeinden ist die Polizei jedoch kulant und stellt dir aufgrund der schwierigen Parkplatzsituation kein Knöllchen aus. Das Motorrad darf Fußgänger oder Rollstuhlfahrer nicht behindern. Ein solches Abstellen von Motorrädern wird nur dann toleriert, wenn in der Nähe kein anderer geeigneter Motorradparkplatz vorhanden ist. Es gibt keine Garantie dafür, dass du keinen Strafzettel bekommst.
Parken von Motorrädern auf dem Gehweg
Es ist verboten, das Motorrad auf dem Gehweg zu parken. Eine Ausnahme bildet eine ausgewiesene Parkflächenmarkierung oder eine entsprechende Beschilderung. Du darfst dein Motorrad nur dann auf dem Gehweg parken, wenn die Verkehrszeichen 315-65 bis 315-68 vorhanden sind.
Ist kein Motorradparkplatz vorhanden und parkst du dein Motorrad auf dem Gehweg, entscheidet die Polizei oder das Ordnungsamt nach Einzelfall, ob du einen Strafzettel bekommst und sanktioniert wirst.
Beim Parken auf Rad- oder Gehwegen hängen die Sanktionen davon ab, wie lange du parkst und ob du andere Verkehrsteilnehmer gefährdest. Die Strafen für unberechtigtes Parken auf Gehwegen belaufen sich folgendermaßen:
- unzulässiges Parken: 55 Euro
- unzulässiges Parken mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 70 Euro und ein Punkt in Flensburg
- unzulässiges Parken mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer über eine Stunde: 80 Euro und ein Punkt in Flensburg
- unzulässiges Parken mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 80 Euro und ein Punkt in Flensburg
- unzulässiges Parken mit Sachbeschädigung: 100 Euro und ein Punkt in Flensburg
Wo das Parken von Motorrädern unzulässig ist
Paragraf 12 StVO regelt Verbote für das Parken von Motorrädern: In verschiedenen Situationen und an bestimmten Plätzen ist das Parken von Motorrädern grundsätzlich nicht zulässig:
- im Bereich von 5 Metern vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, wenn rechts neben der Fahrbahn ein Radweg vorhanden ist
- im Bereich von 8 Metern vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, wenn kein Radweg vorhanden ist
- wenn die Parkflächen gekennzeichnet sind und das Parken von Motorrädern explizit verbieten
- auf schmalen Fahrbahnen, Schachtabdeckungen, Kennzeichnungen mit Zeichen 315
- vor Grundstücksein- und Ausfahrten oder auch gegenüber auf schmalen Fahrbahnen
- vor Bordsteinabsenkungen
Unterschiede beim Parken von Motorrädern in Parkhäusern im Vergleich zu Straßenparkplätzen
Ob Unterschiede beim Parken von Motorrädern in Parkhäusern und auf Straßenparkplätzen bestehen, hängt von den Nutzungsbedingungen der Parkhäuser ab. Zumeist kannst du dein Motorrad auch im Parkhaus parken. Du solltest dich im Vorfeld über die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Parkhauses informieren, ob das Parken von Motorrädern erlaubt ist. In einigen Parkhäusern gibt es spezielle Parkplätze, die für Motorräder geeignet sind. Es gibt mitunter auch Schließfächer, in denen Motorradfahrer Helme und andere Ausrüstungsgegenstände verwahren können.
Du kannst dein Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz abstellen, wenn keine Kennzeichnung besteht, dass Motorräder oder andere Fahrzeuge von der Benutzung ausgeschlossen sind. Auf vielen Parkplätzen sind speziell ausgewiesene Motorradparkplätze vorhanden. Sie sind mit einem Zusatzzeichen für Motorräder gekennzeichnet. Es ist auch möglich, dass zwei Motorräder in einer Parklücke für Pkw nebeneinander geparkt werden, wenn es darum geht, Platz zu sparen.
Ist eine spezielle Motorradparkfläche ausgewiesen und ist sie noch frei, musst du sie benutzen. Du darfst in diesem Fall nur dann eine Parklücke für Pkw benutzen, wenn auf der Motorradparkfläche schon ein anderes Motorrad steht.
Tipp: Auch wenn in einem Parkhaus das Parken von Motorrädern erlaubt ist, solltest du dort keine Parklücke nutzen, um dein Motorrad den Winter über dort zu parken. Das ist einfach zu teuer.
Gibt es spezielle Parkplätze oder Zonen für Motorräder in Großstädten?
Spezielle Parkplätze oder Zonen für Motorräder sind in Großstädten nicht vorgeschrieben. Es gibt jedoch in einigen Großstädten spezielle Parkplätze, die für Motorräder ausgewiesen sind. Sie dürfen von Autos nicht benutzt werden. Solche Zonen können sich in unterschiedlichen Bereichen in den Städten befinden.
Parkscheibe und Parkschein für das Motorrad
Auf Parkplätzen, für die eine Höchstparkdauer gilt, benötigst du auch für das Motorrad eine Parkscheibe. Du musst sie gut sichtbar anbringen. Das kann auch eine digitale Parkscheibe sein, bei der du nicht selbst die Ankunftszeit einstellen musst. Ist der Parkplatz gebührenpflichtig, benötigst du für dein Motorrad einen Parkschein, den du gut sichtbar anbringen musst.