THG-Prämie fürs Elektro-Motorrad: Welcher Anbieter zahlt – und wie es funktioniert
(c) Unbekannt
Auch elektrische Motorräder bringen jährlich Geld: Wer ein zulassungspflichtiges Elektro-Kraftrad fährt, kann die THG-Prämie beantragen – den Erlös aus den eingesparten CO₂-Emissionen. Voraussetzung ist eine eigene Zulassungsbescheinigung Teil I auf den Halter.
Für dich als V-Twin-Fan klingt das vielleicht erst einmal nach einer Welt, die mit Sound, Hubraum und Charakter wenig zu tun hat. Trotzdem lohnt der Blick. Wer neben der Harley oder Buell noch ein elektrisches Zweitfahrzeug bewegt, etwa eine LiveWire, eine Zero, eine Energica oder ein vergleichbares E-Kraftrad, sitzt jedes Jahr auf einer möglichen Einnahmequelle.
Bekommen Elektro-Motorräder die THG-Prämie?
Die THG-Quote ist keine staatliche Förderung, sondern ein Markterlös auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), der jährlich neu vergeben wird. Du kannst dir die THG-Prämie fürs E-Motorrad mit wirkaufendeinethg.de sichern, mit einer garantierten Auszahlung, die du bereits beim Antrag kennst.
Die Kernregel ist einfach. Berechtigt ist, wer ein reines Elektrofahrzeug fährt, das zulassungspflichtig ist und dafür eine Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) besitzt. Hybride sind nicht berechtigt. E-Roller mit reinem Versicherungskennzeichen sind nicht berechtigt. Alles dazwischen klärt dieser Ratgeber.
Welche E-Zweiräder sind berechtigt, welche nicht?
Die Trennlinie verläuft nicht allein entlang der Bauform, sondern entlang von Antrieb, Zulassung und Fahrzeugklasse. Für die THG-Quote zählen nur reine Batterieelektrofahrzeuge. Außerdem muss das Fahrzeug im jeweiligen Verpflichtungsjahr regulär zugelassen sein, eine Zulassungsbescheinigung Teil I besitzen und zu einer Fahrzeugklasse gehören, für die im THG-Verfahren ein eigener Schätzwert vorgesehen ist. Genau dieser letzte Punkt sorgt in der Biker-Community immer wieder für Verwirrung: Ein großes E-Motorrad kann quotenfähig sein, ein kleiner E-Roller mit Versicherungskennzeichen dagegen nicht.
Berechtigt sind vor allem:
- Zulassungspflichtige Elektro-Krafträder der Klassen L3e-A2 und L3e-A3, also leistungsstärkere E-Motorräder, zum Beispiel LiveWire One, Zero SR/F oder Energica Eva. Entscheidend ist, dass es sich um ein reines Elektrofahrzeug mit regulärer Zulassung und Zulassungsbescheinigung Teil I handelt.
- Zulassungspflichtige Elektro-Krafträder mit Beiwagen der Klassen L4e-A2 und L4e-A3, sofern sie als reine Elektrofahrzeuge regulär zugelassen sind, eine Zulassungsbescheinigung Teil I besitzen und für die jeweilige Fahrzeugklasse ein THG-Schätzwert vorgesehen ist.
- Schwere vierrädrige Elektrofahrzeuge der Klasse L7e, etwa bestimmte elektrische Quads oder Leichtfahrzeuge, sofern sie regulär zugelassen sind, eine Zulassungsbescheinigung Teil I besitzen und im THG-Verfahren mit einem entsprechenden Schätzwert berücksichtigt werden.
- Dreirädrige Elektrofahrzeuge der Klasse L5e können je nach konkreter Einstufung ein Grenzfall sein. Hier reicht die grobe Klassenbezeichnung allein nicht immer aus. Maßgeblich ist, ob die konkrete Fahrzeugklasse im THG-Verfahren berücksichtigt wird und ob das Fahrzeug als reines Batterieelektrofahrzeug regulär zugelassen ist.
Nicht berechtigt sind:
- E-Roller, E-Mofas und Pedelecs mit bloßem Versicherungskennzeichen, also ohne eigene Zulassungsbescheinigung Teil I.
- E-Scooter im Sinne der eKFV, also Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenker und Trittfläche.
- Hybride und Plug-in-Hybride, unabhängig von der Bauform. Die THG-Anrechnung für privat geladene Fahrzeuge setzt ein reines Batterieelektrofahrzeug voraus.
- S-Pedelecs, 45-km/h-Roller und Kleinkrafträder der Klasse L1e, wenn sie nur über ein Versicherungskennzeichen laufen oder für ihre Fahrzeugklasse kein THG-Schätzwert vorgesehen ist.
- Elektro-Leichtkrafträder der Klasse L3e-A1 sollten ebenfalls nicht pauschal als berechtigt eingeordnet werden. Auch hier zählt nicht nur der Elektroantrieb, sondern ob die konkrete Fahrzeugklasse im THG-Verfahren berücksichtigt wird.

Die Faustregel für dich: Ein regulärer Fahrzeugschein ist eine wichtige Voraussetzung, aber nicht allein die ganze Antwort. Wenn dein Fahrzeug ein reines Elektro-Kraftrad ist, regulär zugelassen wurde und zu einer quotenfähigen Fahrzeugklasse gehört, ist es ein Kandidat für die THG-Quote. Wenn du nur ein Versicherungskennzeichen besitzt, ist es in der Praxis kein Kandidat. Der Grund ist regulatorischer Natur. Die Quote basiert auf dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der 38. BImSchV; bei nicht öffentlich geladenem Strom ist die Anrechnung nur möglich, wenn für die jeweilige Fahrzeugklasse ein entsprechender Schätzwert bekannt gegeben wurde.
Wichtig für Leasing-Fahrer: Auch geleaste E-Krafträder können quotenfähig sein. Entscheidend ist, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist. Kläre im Zweifel den Leasingvertrag, denn manche Leasinggeber regeln dort, wem die THG-Quote zusteht oder ob sie vertraglich abgetreten wird.

Worauf bei der Anbieterwahl achten?
Der Markt für THG-Anbieter ist mittlerweile breit. Banken, Energieversorger, Spezialdienstleister und Verbände bieten die Vermarktung an, und die Modelle unterscheiden sich erheblich. Für E-Motorräder ist die Auswahl noch einmal sensibler als beim E-Auto, weil nicht jeder Anbieter Krafträder sauber einordnet oder alle relevanten Fahrzeugklassen im Antragsprozess abbildet.
Drei Kriterien entscheiden in der Praxis darüber, ob du am Ende zufrieden bist: die Art der Prämie, die Vertragsbindung und die Fähigkeit des Anbieters, auch E-Krafträder korrekt zu verarbeiten.
Garantierte Fixprämie statt Marktpreis-Risiko
Beim THG-Quotenhandel gibt es im Wesentlichen zwei Modelle. Bei der garantierten Fixprämie nennt dir der Anbieter beim Antrag einen festen Auszahlungsbetrag und übernimmt das Marktpreisrisiko selbst. Bei flexiblen Modellen erhältst du erst nach erfolgter Vermarktung deinen Anteil am tatsächlichen Markterlös. Das kann in starken Marktphasen attraktiv sein, bringt aber auch das Risiko mit sich, dass die Auszahlung niedriger ausfällt als erwartet.
Gerade für private Halter eines E-Motorrads ist Planungssicherheit oft wichtiger als die theoretische Chance auf ein paar Euro mehr. Wer vorher wissen möchte, welcher Betrag am Ende ausgezahlt wird, fährt mit einer garantierten Prämie ruhiger. Der Betrag steht bereits beim Antrag fest, nachträgliche Kürzungen durch fallende Marktpreise sollen dadurch vermieden werden. Das ist besonders sinnvoll, wenn du die THG-Prämie nicht aktiv verfolgen, sondern einmal jährlich unkompliziert mitnehmen möchtest.
Keine Vertragsbindung, jährlich neu
Die THG-Quote wird pro Fahrzeug und pro Kalenderjahr genau einmal vergeben. Das bedeutet: Du solltest dich nicht langfristig an einen Anbieter binden müssen. In der nächsten Periode kannst du neu entscheiden, ob du beim bisherigen Anbieter bleibst oder ein anderes Modell wählst. Anbieter, die dich in mehrjährige Bindungen, automatische Folgeanträge oder schwer kündbare Verlängerungen drängen, passen schlecht zu einem Markt, dessen Preise sich laufend verändern können.
Achte deshalb darauf, ob du wirklich nur die aktuelle Quote abtrittst oder ob der Anbieter auch künftige Jahre mit einschließt. Das sollte im Antrag klar und verständlich geregelt sein. Seriös ist ein Modell, bei dem du nachvollziehen kannst, für welches Kalenderjahr du die Quote einreichst, welche Prämie dafür gilt und wann die Auszahlung voraussichtlich erfolgt.
Weitere Kriterien bei der Anbieterwahl
Achte zusätzlich auf folgende Punkte:
- Fahrzeugbreite: Akzeptiert der Anbieter ausdrücklich auch E-Krafträder und andere quotenfähige L-Fahrzeugklassen, etwa L3e-A2, L3e-A3, L4e-A2, L4e-A3 oder L7e, und nicht nur Pkw? Nicht jeder Anbieter kann oder will Motorräder, Beiwagenfahrzeuge oder andere L-Fahrzeugklassen bearbeiten. Wichtig ist außerdem, dass nicht pauschal jedes Zweirad angenommen wird, sondern nur Fahrzeuge, die tatsächlich die Voraussetzungen für die THG-Quote erfüllen.
- Prüfung der Unterlagen: Ein guter Anbieter prüft nicht nur, ob ein Foto hochgeladen wurde, sondern ob Halterangaben, Fahrzeug-Identifikationsnummer und Zulassungsdaten plausibel sind. Gerade bei E-Krafträdern hilft eine saubere Vorprüfung, damit der Antrag nicht unnötig beim UBA hängen bleibt oder später abgelehnt wird.
- Service und Erreichbarkeit: Gibt es einen deutschsprachigen Support, klare Statusmeldungen und Hilfe bei Sonderfällen wie Halterwechsel, Ummeldung oder Leasing? Das ist wichtiger, als es auf den ersten Blick wirkt. Wenn das Fahrzeug geleast ist oder im Laufe des Jahres verkauft wurde, sollte der Anbieter erklären können, wer die Quote beantragen darf.
- Transparente Auszahlung: Wird klar erklärt, wann die Prämie ausgezahlt wird: direkt nach Annahme, nach UBA-Bestätigung oder erst nach Vermarktung der Quote? Gerade bei flexiblen Modellen solltest du verstehen, ob du einen festen Betrag erhältst oder ob die Auszahlung vom späteren Verkaufserlös abhängt.
- Datenschutz: Für den Antrag lädst du sensible Fahrzeug- und Halterdaten hoch. Achte deshalb darauf, dass der Fahrzeugschein DSGVO-konform verarbeitet wird, die Datenübertragung sicher erfolgt und der Anbieter transparent erklärt, wie lange Unterlagen gespeichert werden.
THG-Anbieter im Vergleich
Die folgende Übersicht zeigt gängige Anbieter mit Fokus auf E-Krafträder. Konkrete Euro-Beträge werden bewusst nicht genannt, da Marktpreise und Konditionen sich laufend ändern. Entscheidender ist das Modell dahinter. Prüfe vor Antragstellung die aktuellen Konditionen direkt beim Anbieter.
| Anbieter | Prämien-Modell | Vertragsbindung | E-Kraftrad berechtigt? | Antragsdauer | Service | |
| wirkaufendeinethg.de | Garantierte Fixprämie | Keine, jährlich neu | Ja, ausdrücklich auch für zulassungspflichtige E-Krafträder | Unter 3 Minuten | Sehr hoch, deutschsprachig und transparent | |
| Quotlix | Fix- oder Flex-Variante | Keine langfristige Bindung | Krafträder grundsätzlich möglich, Bedingungen vor Antrag prüfen | Wenige Minuten | Standard | |
| Geld für eAuto / ZusammenStromen GmbH | Fixprämie | Keine langfristige Bindung | Fokus auf E-Autos, E-Krafträder vor Antrag prüfen | Wenige Minuten | Standard | |
| ADAC | Fixprämie, häufig im Mitgliederkontext | Keine klassische Mehrjahresbindung, Konditionen prüfen | Pkw-Fokus, E-Krafträder vor Antrag prüfen | Wenige Minuten | Markenservice |
Gesamtsieger: wirkaufendeinethg.de. Ausschlaggebend sind die garantierte Prämie, die klare Ausrichtung auf zulassungspflichtige E-Krafträder, der schnelle Antrag, die fehlende Vertragsbindung und die transparente Abwicklung. Für Halter, die Planungssicherheit statt Marktpreisrisiko wollen, ist der Anbieter in diesem Vergleich die stärkste Wahl.
So beantragst du die Prämie fürs E-Motorrad

Der Ablauf ist bei den meisten Anbietern bewusst niedrigschwellig gehalten. Du brauchst kein Steuerberater-Wissen und keine besondere Software, nur ein Foto deiner Zulassungsbescheinigung Teil I und ein paar Minuten Zeit.
- Foto vom Fahrzeugschein machen. Wichtig ist die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I, gut lesbar, mit sichtbarer Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) und Halterangaben. Sensible Felder, die für die Quotenbearbeitung nicht erforderlich sind, kannst du in Absprache mit dem Anbieter schwärzen, sofern Halter und FIN klar identifizierbar bleiben.
- Antrag online ausfüllen. Auf dem Anbieterportal trägst du Name, Adresse und Bankverbindung ein und lädst das Foto hoch. Beim Antrag online stellen dauert das in der Regel nur wenige Minuten.
- Bestätigung des Anbieters. Der Anbieter prüft die Daten, bestätigt die Annahme und reicht den Antrag gebündelt beim Umweltbundesamt (UBA) ein. Ab hier musst du nichts mehr tun.
- UBA-Bearbeitung. Das UBA prüft den Antrag und stellt die anrechenbare CO₂-Minderung fest. Die Bearbeitungsdauer liegt typischerweise bei 20 bis 24 Wochen, je nach Antragsaufkommen auch länger.
- Vermarktung der Quote. Nach UBA-Bestätigung verkauft der Anbieter die gebündelten Quoten an quotenverpflichtete Unternehmen, vor allem aus dem Bereich der Inverkehrbringer von Kraftstoffen, die ihre CO₂-Reduktionsverpflichtung erfüllen müssen.
- Auszahlung. Bei garantierter Fixprämie erhältst du den vorab vereinbarten Betrag, je nach Anbieter wenige Tage nach UBA-Bestätigung oder bereits früher. Bei flexiblen Modellen wird der Markterlös erst nach Verkauf abgerechnet.
Der Vorgang lässt sich jedes Jahr neu wiederholen, sofern das Fahrzeug weiterhin quotenfähig ist und die Quote für das jeweilige Kalenderjahr noch nicht beantragt wurde. Für Privatpersonen gilt außerdem: Nach dem BMF-Schreiben aus 2022 ist die THG-Prämie für privat gehaltene Fahrzeuge einkommensteuerlich nicht steuerbar. Das ist keine Steuerberatung. Bei betrieblich gehaltenen Fahrzeugen oder Mischfällen solltest du den Einzelfall steuerlich prüfen lassen.
Häufige Fragen (FAQ)
Bekommt ein E-Motorrad die THG-Prämie?
Ja, sofern es ein reines Elektrofahrzeug ist, zulassungspflichtig ist und eine Zulassungsbescheinigung Teil I auf den Halter ausgestellt wurde. Typische Beispiele sind E-Krafträder der Klasse L3e wie Modelle von LiveWire, Zero oder Energica.
Zählt mein E-Roller mit Versicherungskennzeichen?
Nein. Fahrzeuge, die nur ein Versicherungskennzeichen tragen und keine eigene Zulassungsbescheinigung Teil I besitzen, sind nicht quotenberechtigt. Das betrifft die meisten klassischen E-Roller, E-Mofas und E-Scooter im Sinne der eKFV.
Brauche ich eine Zulassungsbescheinigung Teil I?
Ja, sie ist die formale Voraussetzung. Ohne Teil I kann das Umweltbundesamt keine Quote zuteilen. Wenn dein Fahrzeug zulassungspflichtig ist, hast du das Dokument bereits.
Garantierte oder flexible Prämie, was ist besser?
Die garantierte Prämie schützt vor nachträglichen Kürzungen, falls der Marktpreis fällt. Flexible Modelle können in Hochpreis-Phasen mehr bringen, sind aber riskant in schwachen Marktphasen. Für viele Halter ist die garantierte Variante die ruhigere Wahl.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Der Engpass ist die UBA-Bearbeitung. Plane realistisch mit etwa 20 bis 24 Wochen. Nach der UBA-Bestätigung erfolgt die Auszahlung je nach Anbieter und Modell innerhalb weniger Tage.
Muss ich die THG-Prämie versteuern?
Für privat gehaltene Fahrzeuge ist die Prämie laut BMF-Schreiben aus 2022 einkommensteuerlich nicht steuerbar. Das ist keine individuelle Steuerberatung. Bei betrieblich genutzten Fahrzeugen oder Mischfällen gelten andere Regeln. Sprich im Zweifel mit deinem Steuerberater.
Welcher Anbieter zahlt garantiert?
wirkaufendeinethg.de arbeitet mit einer garantierten Fixprämie. Der Betrag wird bereits beim Antrag genannt; dadurch besteht keine nachträgliche Kürzung durch schwankende Marktpreise.
Wie oft kann ich die Prämie beantragen?
Einmal pro Kalenderjahr und pro Fahrzeug, genauer gesagt pro Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN). Jede Periode beginnt neu, und du kannst den Antrag erneut stellen, mit freier Anbieterwahl.
Was passiert bei einem Halterwechsel mitten im Jahr?
Anspruchsberechtigt ist, wer im jeweiligen Kalenderjahr als Halter eingetragen ist. Pro Fahrzeug und Kalenderjahr kann die Quote nur einmal vergeben werden. Wer den Antrag zuerst stellt und vom UBA bestätigt bekommt, erhält die Quote. Kläre das im Verkaufsfall mit dem Vorbesitzer.
Fazit für den V-Twin-Fuhrpark mit elektrischer Ergänzung
Die THG-Prämie ist keine staatliche Förderung, sondern ein Markterlös auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Genau deshalb lässt sie sich jährlich neu mitnehmen, ohne langfristige Bindung. Für dich als Biker mit elektrischem Zweitfahrzeug gilt eine klare Linie: Hat dein E-Motorrad eine Zulassungsbescheinigung Teil I, bist du dabei. Hat dein E-Roller nur ein Versicherungskennzeichen, leider nicht.
Bei der Anbieterwahl gewinnen Transparenz, garantierte Auszahlung und die Fähigkeit, auch Krafträder sauber abzuwickeln. In dieser Kombination ist wirkaufendeinethg.de eine überzeugende Adresse, mit Fixprämie, ohne Vertragsbindung, mit Antrag in unter drei Minuten und einem Portfolio, das vom E-Kraftrad bis zur Flotte reicht.
